Sie erreichen uns zu jeder Zeit, auch an Wochenenden und Feiertagen.

Todesfall – was tun?

Die Begegnung mit dem Tod ist immer schmerzhaft.

Wird man aber mit einem Todesfall im Kreis der eigenen Angehörigen konfrontiert, sind Schmerz und Trauer über den Verlust des Menschen besonders groß.

Eine zusätzliche Belastung besteht in der nicht einfachen Aufgabe, die im Zusammenhang mit der Bestattung wichtigen Entscheidungen zu treffen und all die damit verbundenen Formalitäten zu erledigen. Wir begleiten und unterstützen Sie auf diesem Weg, um die Trauerfeier und Bestattung Ihres Angehörigen individuell und würdevoll zu gestalten

Was ist im Todesfall zu tun?

Tritt ein Todesfall im häuslichen Umfeld ein, so sind die ersten Schritte durch die Angehörigen zu unternehmen. Doch bereits durch zwei Anrufe erhalten Sie zeitnah kompetente Unterstützung:

  1. Anruf beim Hausarzt oder nachts und an Wochenenden und Feiertagen beim Notdienst Tel. 116117. Der Arzt stellt offiziell den Tod fest und bereitet den Totenschein vor. Diesen benötigen wir für die weiteren behördlichen Formalitäten.
  2. Anruf beim Bestatter Ihres Vertrauens – unter 07162/919360 erreichen Sie uns jederzeit, auch nachts, an Sonn- und Feiertagen. Wir stehen Ihnen umgehend persönlich zur Seite und beraten Sie ausführlich zu allen weiteren Schritten.

Tritt ein Todesfall im Krankenhaus oder Alten- / Pflegeheim ein, ist durch Sie nur der Bestatter Ihres Vertrauens – unter 07162/919360 zu informieren. Ein Arzt zur Ausstellung der Todesbescheinigung wird durch die jeweilige Einrichtung informiert.

Wichtige Dokumente:

  • Personalausweis des Verstorbenen / der Verstorbenen
  • Todesbescheinigung vom Arzt bzw. Leichenschauschein
  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde
  • Krankenversicherungskarte
  • Versicherungsunterlagen
  • Grabstellennachweis (sofern vorhanden)
  • Bestattungsvorsorgevertrag (sofern vorhanden)

Meist sind die erforderlichen Angaben zur Beurkundung eines Sterbefalls auf Standesämtern hinterlegt, so dass nicht alle oben angeführten Dokumente benötigt werden.

Sollten erforderliche Urkunden nicht zur Verfügung stehen, helfen wir Ihnen selbstverständlich bei der Beschaffung und den notwendigen Behördengängen.

Die wichtigsten Aufgaben und die zu erledigende Formalitäten finden Sie auf der Seite Unsere Leistungen.