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Bei der Feuerbestattung, die mit oder ohne Trauerfeier stattfinden kann, wird der Verstorbene mit dem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die zurückbleibende Asche wird in einer Urne aufbewahrt und beigesetzt. Einäscherung, Trauerfeier und Beisetzung der Urne können an verschiedenen Friedhöfen vorgenommen werden.
Als Beisetzungsstätten werden Urnen -, Reihengräber sowie Familiengräber und Mauernischen (Kolombarium) angeboten.
Daneben bieten mehrere Städte und Gemeinden Gemeinschaftsgrabfelder an.
Bei einem Urnengemeinschaftsgrabfeld wird die Grabpflege von einem Gärtnerverband übernommen. Entweder mit jahreszeitlicher Wechselbepflanzung oder mit Dauerbepflanzung. Zum Teil sind auch Steinmetzbetriebe mit eingebunden, die in geregelten Vorgaben die Grabmale aufstellen. Es soll dabei ein Gesamtbild erschaffen werden.
Die Akzeptanz bei den Hinterbliebenen ist ein Beleg für eine gut gelungene Anlage.
Der Friedhof ist in der Regel frei wählbar. Einschränkungen bestehen lediglich bei einigen Kommunen aufgrund zu starker Auslastung. Üblicherweise wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt. Bei den Grabstätten unterscheidet man zwischen Reihengrab und Wahlgrab (Sondergrabstätte). Gegen eine Gebühr erwirbt man für einen bestimmten Zeitraum (Ruhedauer) ein Nutzungsrecht. Der Nutzungszeitraum kann lediglich beim Wahlgrab beliebig verlängert werden. Gerne teilen wir Ihnen mit, welche Bestimmungen auf dem von Ihnen gewählten Friedhof gelten.
Auch sehr gerne angenommen wird die Möglichkeit der Baumbestattung innerhalb eines Friedhofs. Hier bieten die Gemeinden und Städte ausgewiesene Bäume auf dem Friedhof an. Bezugnehmend auf den Baum besteht die Möglichkeit, ein Namensschild an einer Stehle anbringen zu lassen.
Einer Seebestattung geht ebenso eine Einäscherung voraus. Die „See-Urne“ wird außerhalb der 3-Meilen-Zone in einem Ozean Ihrer Wahl beigesetzt. Das seemännische Zeremoniell kann auf Wunsch auch im Beisein von Angehörigen durchgeführt werden.
Die Überreichung einer Kopie der Seekarte mit exakter Positionsangabe der beigesetzten Urne sowie ein Auszug aus dem Logbuch sind selbstverständlich.
Einer anonymen Bestattung geht eine Einäscherung voraus. Es dürfen nur Urnen beigesetzt werden. Die Urnen werden auf einem anonymen Grabfeld ohne Teilnahme von Trauergästen beigesetzt.
Da diese Bestattungsform gerade in der jüngeren Vergangenheit ein größeres Interesse gewonnen hat, infomieren wir Sie hierzu etwas ausführlicher.